Die Diskussion um die Planung der Erweiterung des Golfplatzes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war schon etwas skurril. Es ging u. a. um die Bewertung der Stellungnahmen und Bedenken von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange. Read More Gemäß Vorschlag des Bauamtes und des Planers sollten viele Anregungen und Forderungen mit dem völlig unverbindlichen Vermerk „Hinweis wird zu Kenntnis genommen“ in die Ablage geschoben werden.
Die Forderung von Gerhard Benzing (SPD) diese sinnvollen Stellungnahmen mit der Bemerkung „Der Anregung wird entsprochen“ zu versehen, wurde von Klaus Brönner und der Mehrheit der CDU/FDP Mitglieder im Ausschuss abgelehnt.
Die Bürger wollen vor allem ernstgenommen werden. Es ist ihnen völlig gleichgültig, ob ihre Bedenken im Bebauungsplan, in den Ausführungsplanungen, in einem städtebaulichen Vertrag oder anderen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Bauträger berücksichtigt werden.
So ist es absolut nicht zu verstehen, dass die Forderung einer Bürgerin nach einer Bankbürgschaft für den Rückbau der Golfplatzanlagen bei einer denkbaren Insolvenz des Golfplatzbetreibers von Klaus Brönner und der Mehrheit der CDU/FDP nur den nichtssagenden Vermerk „Zur Kenntnis genommen“erhielt, stellt Dr. Manfred Kirschning (SPD) fest und erklärt abschließend, dass in einem solchen Fall ein Betrag im oberen sechsstelligen Eurobereich von der Gemeinde Freigericht alleine zu tragen wäre.