Ja, der Freigerichter Revierförster Markus Betz ist sicher an der einen oder anderen Stelle in seinen „aufklärenden Hinweisen“ über das Ziel hinausgeschossen und hat Formulierungen gewählt, die er im Nachhinein besser anders verfasst hätte. Aber seine Frustration ist für die Freigerichter SPD-Fraktion gut verständlich: Seit die Freigerichter CDU-Fraktion das Thema Ökologie für sich entdeckt hat, wird sie nicht müde, Betz‘ Arbeit zu kritisieren. Was auch der Freigerichter Revierförster macht, immer wieder erntet er Widerstand und Kritik.
 
Hierbei spielen zumindest vier der in der Freigerichter Naturschutzrunde vertretenen Verbände eine gewisse Rolle, die einmal näher zu beleuchten wäre. Interessanterweise liefert die Stellungnahme der CDU-Fraktion zu Betz` Papier in der GNZ am 20.07.2015 hierfür wichtige Hinweise: Es wird in diesem Beitrag mehrfach betont, dass es eine Stellungnahme der CDU-Fraktion ist und Hugo Klein äußert sich als Fraktionsvorsitzender der CDU. Dann aber wird mit dem Forstbeamten Norbert Peter ein Mitglied des CDU-Vorstands zitiert, der nicht der Gemeindevertretung angehört und somit nicht für die CDU-Fraktion sprechen kann. Er weist in einem Zitat darauf hin, dass es die CDU war, die per Antrag die Mitwirkung der Naturschutzrunde in der Forteinrichtung ermöglicht hat. Der nächste Satz im bereits erwähnten Artikel entlarvt die Vorstellungen der CDU: „Die Beteiligung der Naturschutzrunde sowie die fachlichen Stellungnahmen seien somit per Beschluss der Gemeindevertretung legitimiert und verdienten daher auch keine Polemik.“  
 
Nein, hier liegt die CDU grundfalsch. Die Beteiligung der Verbände ist durch die Entscheidung des Gemeindeparlaments durchaus legitimiert, aber ein Beschluss der Gemeindevertretung ist kein Freibrief für fachliche Stellungnahmen. Sollten nämlich diese Stellungnahmen ganz oder auch nur teilweise unzutreffend sein, ist es mehr als geboten, dass der zuständige Revierförster hierzu seine fachliche Expertise einfließen lässt und die Dinge richtigstellt.  
 
Es ist wohl die Eitelkeit eines anderen Forstmanns hier verletzt worden, nicht aber desjenigen, der fachlich ausgewiesen und vor allem zuständig ist.