Bis dahin müssen jedoch weiterhin alle hessischen Kommunen einzeln entscheiden, in welcher Form sie eine grundhafte Erneuerung einer Anliegerstraße finanzieren. Unstrittig ist es, dass jede hessische Kommune im Falle einer Reparatur diese Kosten in voller Höhe übernehmen muss. Bei einer notwendigen grundhaften Erneuerung einer Anliegerstraße ist die Finanzierung bei finanzschwachen Gemeinden jedoch ein oftmaliger Disput zwischen einem Teil der Bürger (in der Regel den Anwohnern der betroffenen Anliegerstraße) und der repräsentativ gewählten Gemeindevertretung. Dabei geht es einerseits darum, wer denn überhaupt festlegt, ob eine Straße repariert oder grundhaft erneuert werden muss und andererseits natürlich um die Frage, wer bei einer grundhaften Erneuerung die Kosten trägt.
Zur erst genannten Frage erläutert der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Joachim Heldt, dass es auf der Basis eines von der SPD-Fraktion initiierten Wortlautes folgenden Beschluss der Gemeindevertretung gibt:
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, den Bürgermeister der Gemeinde Rednitzhembach, Herrn Jürgen Spahl, zu einem öffentlichen Infovortrag über die Art und Weise der Straßensanierungen in seiner Gemeinde einzuladen.
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Fachreferenten zu einem öffentlichen Fachvortrag zum Thema „Unterschied zwischen grundhafter Straßenerneuerung und Straßenreparatur wie in Rednitzhembach, technische Bewertung der Verfahrensweise“ einzuladen.
- Die Gemeinde wird aufgefordert, die Veranstaltung auch Online anzubieten.
- Es soll versucht werden, die Veranstaltung in 2020 durchzuführen.
Joachim Heldt erklärt hierzu: „Gerade das gemeinsame Auftreten der beiden Referenten soll den Zuhörern die Möglichkeit eröffnen, sich eine eigene Meinung zu bilden, auf welcher Grundlage eine Entscheidung über Reparatur oder grundhafte Straßenerneuerung getroffen werden sollte.“ Diese Veranstaltung konnte leider aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht stattfinden.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist jede erneuerungsbedürftige Straße jeweils für sich zu betrachten. Nach dem Stand der Technik entsprechenden Kriterien ist zu prüfen, ob eine Reparatur (z.B. nach dem Verfahren von Rednitzhembach) zum Einsatz kommen kann oder aber eine grundhafte Erneuerung erforderlich ist. In einem Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen sind dabei sowohl die in Rednitzhembach durchgeführte Sanierungsmethode oder andere geeignete Reparaturverfahren als auch die Möglichkeit einer grundhaften Erneuerung darzustellen und zu bewerten.
Während bei einer Straßenreparatur die Finanzierung unstrittig zu 100% aus dem Gemeindehaushalt zu tragen ist, verweist die SPD-Fraktion hinsichtlich der Frage der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung einer Anliegerstraße auf den Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2020, wonach 60% der Kosten von den Anliegern zu tragen sind und 40% von der Gemeinde getragen werden.
Abschließend erklärt der Haushaltsexperte der SPD-Fraktion Dr. Manfred Kirschning: „Auch wir würden uns sehr freuen, wenn das Land Hessen die kompletten Kosten einer Straßenerneuerung übernehmen würde. In Anbetracht des finanziellen Null-Spielraumes unserer Gemeinde bedingt durch ein zu erwartendes Minus im Ergebnishaushalt 2021 von fast exakt einer Million Euro sollte dies aus unserer Sicht so schnell wie möglich im Hessischen Landtag entschieden werden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der IG Straba auf Landesebene durch das Gespräch mit Christoph Degen sehr.“