Tempo 30 für Kreis- und Landesstraßen in Freigericht
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Peter Langstrof erklärt hierzu: „Dieses Thema war und ist in Horbach ständig in der Diskussion. Bürger beklagen sich über eine unerträgliche Verkehrsbelästigung, sei es durch zu hohe Geschwindigkeiten oder durch zu hohen Verkehrslärm. Für Fußgänger und dabei insbesondere für Eltern mit Kleinkindern oder mit Kinderwagen ist es in manchen Bereichen der Landesstraßen nahezu unmöglich ungefährdet den oftmals schmalen Bürgersteig zu benutzen. Seit Jahren werde ich als Ortsvorsteher Horbach darauf angesprochen und habe das auch häufig im Ortsbeirat diskutiert.“
Der Ortsbeirat Horbach stellte schon 2015 die Forderung auf, die Geschwindigkeit durchgängig auf 30 km/h auf allen betroffenen Landesstraßen im Ortsteil Horbach zu reduzieren. Die Umsetzung scheiterte allerdings immer wieder am Veto der zuständigen Verkehrsbehörde. Weiterhin nahm der Ortsbeirat Horbach an zwei Kreis-Verkehrs-Schauen teil. Auch hier wurde die Forderung nach 30 km/h kategorisch abgelehnt. Die Gründe hierfür waren für die SPD-Fraktion zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar.
Es ist der SPD-Fraktion natürlich bewusst, dass die Gremien von Freigericht nicht befugt sind, derartige verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. Dazu hat stets nur die zuständige Verkehrsbehörde die Befugnis, die sich an die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land zu halten hat. Die kommunalen Gremien können zwar entsprechende Anträge stellen, über die dann die zuständige Verkehrsbehörde zu entscheiden hat. Da es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe handelt können die Freigerichter Gremien allerdings nicht über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Kreis- und Landesstraßen entscheiden.
Nach Meinung des SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Heldt scheint sich jedoch nach der erfolgten Umorganisation von Hessen Mobil und öffentlichem Druck in dieser Thematik etwas zu tun. So beklagten sich z. B. im Meerholzer Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ Bürger, die nahe an der Landesstrasse gebaut haben, über extreme Lärmbelästigung. Der Main-Kinzig-Kreis ordnete deshalb eine Langzeit-Lärmmessung an. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Landrat zusammen mit dem Gelnhäuser Bürgermeister und dem Regionalbevollmächtigtem von Hessen Mobil die Höchstgeschwindigkeit der Landesstrasse im Bereich „Mittlauer Weg“ von 100 km/h auf 70 km/h reduzierte.
Diese Maßnahme stimmt die SPD-Fraktion hoffnungsfroh, dass mittelfristig auch ein Umdenkprozess seitens Hessen-Mobil bezüglich der Einrichtung von wesentlich mehr Tempo-30 Abschnitten auf Kreis- und Landesstraßen in Freigericht eintreten könnte. Die Horbacher Forderung nach einer Ausweitung des Tempos-30 auf die betroffenen Landesstraßen ist nämlich auf alle Freigerichter Ortsteile übertragbar.
Abschließend erklärt Joachim Heldt: „Unsere Forderung ist im Prinzip sehr einfach. Der zuständigen Verkehrsbehörde steht auf Basis der StVO bei ihren Entscheidungen durchaus ein Ermessensspielraum zu, der zwar begründet werden muss und vor Gericht nicht ermessensfehlerhaft sein darf, aber prinzipiell möglich ist. Wir wollen lediglich, dass dieser Ermessensspielraum so weit wie irgendwie möglich genutzt wird. Deshalb werden wir ständig am Ball bleiben. Durch ständiges Stellen von Anträgen können wir möglicherweise doch in dem einen oder anderen Punkt ein Einlenken der zuständigen Verkehrsbehörde zum Wohle unserer Bürger bewirken. So wie wir mehr Tempo-30 auf Kreis- und Landesstraßen in all den früheren Jahren stets gefordert haben, so werden wir auch in der Zukunft hier nicht lockerlassen und unsere Forderung immer wieder bei den zuständigen Stellen vortragen.“
Abschaffung der Straßenbaubeiträge durch den Hessischen Landtag
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Bis dahin müssen jedoch weiterhin alle hessischen Kommunen einzeln entscheiden, in welcher Form sie eine grundhafte Erneuerung einer Anliegerstraße finanzieren. Unstrittig ist es, dass jede hessische Kommune im Falle einer Reparatur diese Kosten in voller Höhe übernehmen muss. Bei einer notwendigen grundhaften Erneuerung einer Anliegerstraße ist die Finanzierung bei finanzschwachen Gemeinden jedoch ein oftmaliger Disput zwischen einem Teil der Bürger (in der Regel den Anwohnern der betroffenen Anliegerstraße) und der repräsentativ gewählten Gemeindevertretung. Dabei geht es einerseits darum, wer denn überhaupt festlegt, ob eine Straße repariert oder grundhaft erneuert werden muss und andererseits natürlich um die Frage, wer bei einer grundhaften Erneuerung die Kosten trägt.
Zur erst genannten Frage erläutert der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Joachim Heldt, dass es auf der Basis eines von der SPD-Fraktion initiierten Wortlautes folgenden Beschluss der Gemeindevertretung gibt:
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, den Bürgermeister der Gemeinde Rednitzhembach, Herrn Jürgen Spahl, zu einem öffentlichen Infovortrag über die Art und Weise der Straßensanierungen in seiner Gemeinde einzuladen.
- Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Fachreferenten zu einem öffentlichen Fachvortrag zum Thema „Unterschied zwischen grundhafter Straßenerneuerung und Straßenreparatur wie in Rednitzhembach, technische Bewertung der Verfahrensweise“ einzuladen.
- Die Gemeinde wird aufgefordert, die Veranstaltung auch Online anzubieten.
- Es soll versucht werden, die Veranstaltung in 2020 durchzuführen.
Joachim Heldt erklärt hierzu: „Gerade das gemeinsame Auftreten der beiden Referenten soll den Zuhörern die Möglichkeit eröffnen, sich eine eigene Meinung zu bilden, auf welcher Grundlage eine Entscheidung über Reparatur oder grundhafte Straßenerneuerung getroffen werden sollte.“ Diese Veranstaltung konnte leider aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht stattfinden.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist jede erneuerungsbedürftige Straße jeweils für sich zu betrachten. Nach dem Stand der Technik entsprechenden Kriterien ist zu prüfen, ob eine Reparatur (z.B. nach dem Verfahren von Rednitzhembach) zum Einsatz kommen kann oder aber eine grundhafte Erneuerung erforderlich ist. In einem Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen sind dabei sowohl die in Rednitzhembach durchgeführte Sanierungsmethode oder andere geeignete Reparaturverfahren als auch die Möglichkeit einer grundhaften Erneuerung darzustellen und zu bewerten.
Während bei einer Straßenreparatur die Finanzierung unstrittig zu 100% aus dem Gemeindehaushalt zu tragen ist, verweist die SPD-Fraktion hinsichtlich der Frage der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung einer Anliegerstraße auf den Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2020, wonach 60% der Kosten von den Anliegern zu tragen sind und 40% von der Gemeinde getragen werden.
Abschließend erklärt der Haushaltsexperte der SPD-Fraktion Dr. Manfred Kirschning: „Auch wir würden uns sehr freuen, wenn das Land Hessen die kompletten Kosten einer Straßenerneuerung übernehmen würde. In Anbetracht des finanziellen Null-Spielraumes unserer Gemeinde bedingt durch ein zu erwartendes Minus im Ergebnishaushalt 2021 von fast exakt einer Million Euro sollte dies aus unserer Sicht so schnell wie möglich im Hessischen Landtag entschieden werden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der IG Straba auf Landesebene durch das Gespräch mit Christoph Degen sehr.“
ganz schön offenen Fraktionssitzung
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- Category: Kommunalwahlen 2021
SPD Freigericht lädt ein zur „ganz schön offenen Fraktionssitzung“
Hier geht es direkt zur Anmeldung: https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_54WoxfwZSIqjz9DBzjGI1w